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Rechtliche Dokumente

Allgemeine Bedingungen.

Der offizielle Text der Dokumente, die du bei der Anmeldung akzeptierst, in der geltenden Fassung.

SOCIALEAT S.R.L. — STA — Super Trading Agents

01 · Allgemeine Annahme (Bedingungen + Empfehlungen + API + Verbotene Nutzungen + allgemeine Klauseln)

Version 1.8 - 03/10/2026

STA - Super Trading Agents ist ein Softwareprodukt und ein digitaler Dienst der Socialeat S.r.l. (USt-IdNr./Steuernr. 13257270960; Sitz: Via G. Compagnoni 26, 20129 Mailand (MI), Italien; E-Mail: info@socialeat.net; Tel. +39 349 310 6730). STA ist keine eigenständige juristische Person: Vertrag, Erbringung des Dienstes und etwaige Entgelte liegen bei der Socialeat S.r.l.

Nutzungsbedingungen

1. Identität des Anbieters und Art des Verhältnisses

Der Dienst mit der Bezeichnung «STA — Super Trading Agents» ist ein Softwareprodukt der Socialeat S.r.l. («Socialeat» oder die «Gesellschaft»), die dessen Inhaberin, Vertragspartei und Erbringerin ist. Jeder Verweis auf «STA» in diesen Dokumenten bezeichnet das Produkt/den Dienst von Socialeat und nicht eine andere Gesellschaft oder eine eigenständige juristische Person. Etwaig angefallene Entgelte sind an die Socialeat S.r.l. zu zahlen.

Angaben zum Anbieter: Socialeat S.r.l.; Sitz Via G. Compagnoni 26, 20129 Mailand (MI), Italien; USt-IdNr./Steuernr. 13257270960; E-Mail info@socialeat.net; Telefon +39 349 310 6730. Website des Dienstes: supertradingagents.com.

2. Art des Dienstes

STA ist ein auf künstlicher Intelligenz basierendes Multi-Agenten-Softwaresystem, das Marktdaten verarbeitet und operative Signale zu Kryptowerten erzeugt, die in Form operativer Karten («Trade Cards») dargestellt werden. Die Karten können unter anderem Asset, Richtung, Einstiegsbereich, Schutzniveaus, Ziele, Risiko/Rendite und Zeithorizont angeben. Trade Cards werden nach den Kriterien des Systems erzeugt und, sofern Funktionen nicht ausdrücklich anders beschrieben sind, nicht personalisiert bereitgestellt: Sie berücksichtigen weder die individuelle finanzielle Situation noch die Anlageziele oder die Risikotoleranz des einzelnen Nutzers.

Der gewöhnliche Ablauf ist wie folgt: (i) STA analysiert die Marktdaten; (ii) es erzeugt eine Trade Card; (iii) die Trade Card bleibt ein informativer Vorschlag ohne operative Wirkung, bis der Nutzer eine Genehmigungshandlung vornimmt; (iv) der Nutzer entscheidet selbstständig, ob er sie ignoriert, ablehnt oder bestätigt; (v) erst nach der manuellen und spezifischen Bestätigung durch den Nutzer können die genehmigten Parameter technisch per API an die Börse übermittelt werden. STA entscheidet nicht anstelle des Nutzers, ob eine Position eröffnet wird, und eine automatische Eröffnung allein aufgrund der Erzeugung der Karte ist nicht vorgesehen. Keine Trade Card entfaltet operative Wirkung ohne die vorherige Willenserklärung des Nutzers.

STA kann fehlerhafte, verspätete, nicht optimale oder nicht ausführbare Signale erzeugen. Vergangene, simulierte oder reale Ergebnisse sind keine Garantie für künftige Ergebnisse.

3. Regulatorischer Rahmen und erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Trade Cards sind allgemeine, nicht personalisierte Informationen und Empfehlungen: STA erbringt keine personalisierte Beratung, erstellt die einzelne Karte nicht auf Grundlage der finanziellen Situation, der Ziele oder der Risikotoleranz des einzelnen Nutzers und trifft die Anlageentscheidung nicht an seiner Stelle. Dass der Nutzer eine einzelne Bestätigung erteilen muss, schließt jede diskretionäre Portfolioverwaltung aus. Die rechtliche Einordnung, die das anwendbare Recht den einzelnen tatsächlich ausgeführten technischen Funktionen zuweist, bleibt unberührt.

Socialeat stellt nur Funktionen bereit, die mit dem anwendbaren Erlaubnisrahmen vereinbar sind. Wird eine Funktion nach geltendem Recht als Kryptowerte-Dienstleistung, Wertpapierdienstleistung oder Anlagetätigkeit, Zahlungsdienst oder sonstige erlaubnispflichtige Tätigkeit eingestuft, wird sie nur bereitgestellt, wenn Socialeat oder die beteiligte Partei über die erforderliche Erlaubnis verfügt oder sie über eine zugelassene Partei strukturiert ist; andernfalls ist die Funktion deaktiviert.

Kryptowerte, die als Finanzinstrumente einzustufen sind, sowie etwaige Derivate, Futures oder Perpetuals fallen nicht automatisch in den Anwendungsbereich von MiCA. Ihre etwaige Verfügbarkeit unterliegt dem jeweils anwendbaren abweichenden Rechtsrahmen und den für die Nutzerkategorie und die betreffende Rechtsordnung vorgesehenen Beschränkungen.

4. Manuelle Bestätigung, Ausführung und Kontrolle durch den Nutzer

Jede Trade Card erfordert vor jeder operativen Übermittlung eine manuelle und ausdrückliche Bestätigung, die sich auf das einzelne Geschäft bezieht. Der Nutzer kann die Karte ignorieren oder ablehnen, nur einige Karten bestätigen und, sofern die Oberfläche dies erlaubt, Betrag oder Parameter vor der Bestätigung ändern. Es gibt keine automatische Ausführung der Trade Card: Die Erzeugung der Karte allein eröffnet keine Position. Die Bestätigung des Nutzers stellt die konkrete Anweisung dar, das Geschäft zu den im Zeitpunkt der Übermittlung verfügbaren Marktbedingungen durchzuführen.

Zwischen Erzeugung, Anzeige, Bestätigung und Eingang der Order bei der Börse können Preisänderungen, Spreads, Slippage oder Nichtverfügbarkeit auftreten. Die Bestätigung garantiert weder die Ausführung noch den Preis, das Ausbleiben von Teilausführungen oder das Erreichen von Stop/Ziel auf den angegebenen Niveaus.

5. Verwahrung der Mittel und API-Berechtigungen

Die Mittel und Kryptowerte verbleiben auf dem auf den Namen des Nutzers lautenden Konto bei der Börse. Socialeat verfügt nicht über die vollständigen Zugangsdaten zum Konto und verfügt nicht frei über die Mittel des Nutzers. Die einzige über die API-Auszahlungsberechtigung vorgesehene Übertragungsbefugnis ist die im Onboarding vorab genehmigte, die für den Einzug der zugunsten von Socialeat gemäß Dokument 02 angefallenen Performance Fee unbedingt erforderlich ist.

Für die Nutzung der Live-Funktionen werden die API-Schlüssel mit den für die tatsächlich aktivierten Funktionen erforderlichen Berechtigungen konfiguriert: Lesen, Trading und Auszahlung («withdrawal»). Die drei Berechtigungen haben unterschiedliche Zwecke. Die Trading-Berechtigung darf nur nach der manuellen Bestätigung der jeweiligen Trade Card durch den Nutzer verwendet werden. Die Auszahlungsberechtigung wird ausschließlich benötigt, um die Performance Fee von 18 % auf die tägliche Gewinnmarge einzuziehen, die in diesen Dokumenten als realisiertes positives Nettoergebnis, berechnet gemäß Dokument 02, verstanden wird.

Der Nutzer genehmigt im Onboarding vorab die Nutzung der Auszahlungsberechtigung ausschließlich zur Übertragung des Betrags der tatsächlich angefallenen Performance Fee an Socialeat. Dieser Einzug erfordert keine neue manuelle Bestätigung für jede einzelne tägliche Auszahlung, da er auf Grundlage der bereits erteilten spezifischen Genehmigung erfolgt, verleiht Socialeat jedoch keine allgemeine Befugnis, über die Mittel des Nutzers zu verfügen. Der auszahlbare Betrag muss auf die geschuldete Fee beschränkt sein, und jeder Einzug muss erfasst und für den Nutzer überprüfbar gemacht werden.

Die API-Schlüssel können vom Nutzer jederzeit direkt bei der Börse widerrufen werden; der Widerruf unterbricht die technische Verbindung zu STA, ohne den direkten Zugang zum Börsenkonto zu verhindern. Der Widerruf der Auszahlungsberechtigung kann den automatischen Einzug bereits angefallener oder künftiger Performance Fees verhindern und zur Aussetzung der Live-Funktionen bis zur Regularisierung führen, wobei die bereits angefallenen Beträge geschuldet bleiben.

6. Teilnahmevoraussetzungen

  • Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit nach anwendbarem Recht.
  • Wohnsitz in und Nutzung aus einer Rechtsordnung, in der der Dienst und seine Funktionen zulässig sind; ausgeschlossen sind die Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Länder/Gebiete, die anwendbaren Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen unterliegen.
  • Inhaberschaft eines gültigen und aktiven, auf den Namen des Nutzers lautenden Börsenkontos mit durchgeführter Verifizierung/KYC, sofern von der Börse verlangt.
  • Nutzung des Dienstes auf eigene Rechnung und unter Einhaltung etwaiger in der Oberfläche oder von der Börse angegebener Grenzen.

7. Pflichten des Nutzers

  • Wahrheitsgemäße, aktuelle und sich selbst betreffende Daten angeben; Zugangsdaten, Geräte, 2FA und API-Schlüssel sicher verwahren.
  • Vor der Bestätigung Asset, Richtung, Betrag, gegebenenfalls Hebel, Stop, Ziel und alle sonstigen angezeigten Informationen prüfen.
  • STA nicht unter Verstoß gegen Gesetze, Sanktionen, Bedingungen der Börse oder diese Bedingungen nutzen.
  • Bei Verdacht auf Kompromittierung die API-Schlüssel sofort widerrufen und Socialeat informieren.

8. Aussetzung, Schließung und vertragliche Kündigung

Socialeat kann das Konto wegen Verstoßes gegen die Bedingungen, gesetzlicher Pflichten, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Betrugs oder Zahlungsrückständen aussetzen oder schließen und den Nutzer hierüber informieren, soweit zulässig. Der Nutzer kann jederzeit die Schließung des Kontos verlangen und die API-Schlüssel selbstständig widerrufen.

Socialeat kann das unbefristete Verhältnis mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger kündigen, sofern nicht eine sofortige Beendigung durch Gesetz, Behörden oder schwerwiegende Sicherheitsgründe geboten ist. Geschuldet bleiben nur die vor dem Wirksamwerden der Kündigung rechtmäßig angefallenen Entgelte.

9. Widerrufsrecht des Verbrauchers

Der Nutzer, der Verbraucher ist, hat gegebenenfalls das Widerrufsrecht innerhalb der im italienischen Verbrauchergesetzbuch (Codice del Consumo) vorgesehenen Fristen. Verlangt er ausdrücklich, dass der Dienst während der Widerrufsfrist beginnt, führt die vorzeitige Aktivierung als solche nicht zum sofortigen Verlust des Rechts: Im Falle des Widerrufs kann im gesetzlichen Rahmen ein Betrag geschuldet sein, der den bis zur Mitteilung des Widerrufs tatsächlich erbrachten Leistungen entspricht. Ein etwaiger Verlust des Widerrufsrechts tritt nur in den Fällen und unter den zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen ein, einschließlich, bei Dienstleistungsverträgen, der vollständigen Erbringung der Leistung, sofern deren Voraussetzungen vorliegen.

Für über eine Online-Oberfläche geschlossene Verträge wird während des Zeitraums, in dem das Recht ausgeübt werden kann, eine klar gekennzeichnete Online-Funktion zum Widerruf des Vertrags mit Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Das Muster-Formular ist in Dokument 02 wiedergegeben.

Eine etwaige abweichende zwingende Regelung, die gilt, wenn das Verhältnis als Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen eingestuft wird, bleibt unberührt.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und ADR

Die Bedingungen unterliegen italienischem Recht. Für Streitigkeiten mit Nutzern, die Verbraucher sind, ist in den gesetzlich vorgesehenen Fällen das Gericht des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Verbrauchers zuständig. In den übrigen Verhältnissen ist ausschließlich das Gericht Mailand zuständig, sofern keine abweichende zwingende Vorschrift gilt.

Der Verbraucher kann die nach den anwendbaren Vorschriften vorgesehenen Stellen zur alternativen Streitbeilegung (ADR) anrufen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt stets unberührt.

11. Vertragsschluss, Archivierung und dauerhafter Datenträger

Vor der Aktivierung ermöglicht die Oberfläche dem Nutzer, die Dokumente zu lesen, etwaige Eingabefehler zu korrigieren, die erforderlichen Annahmen auszuwählen und die wesentlichen wirtschaftlichen Informationen einzusehen. Die Kästchen sind nicht vorausgewählt. Der geschlossene Vertrag, die Version der angenommenen Dokumente, die Kennung des Nutzers sowie Datum/Uhrzeit der Annahmen werden archiviert und im geschützten Bereich bereitgestellt oder auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt, zum Beispiel per E-Mail oder als herunterladbares PDF.

Die maßgebliche Vertragssprache ist Italienisch; etwaige Übersetzungen werden aus Gründen der Zweckmäßigkeit bereitgestellt, und sofern keine abweichende zwingende Vorschrift gilt, ist bei Abweichungen die italienische Fassung maßgeblich. Der Nutzer kann Socialeat für Unterstützung und Beschwerden unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen.

12. Geistiges Eigentum und Lizenz

Die Software STA, die Algorithmen, Modelle, Oberflächen, Marken, Logos, Datenbanken und Inhalte stehen im Eigentum von Socialeat oder der jeweiligen Lizenzgeber. Dem Nutzer wird eine persönliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz erteilt, die auf die Nutzung des Dienstes gemäß diesen Bedingungen beschränkt ist. Trade Cards sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht weiterverkauft oder kommerziell weiterverbreitet werden.

13. Künstliche Intelligenz und Transparenz

STA nutzt Systeme künstlicher Intelligenz, um Daten zu verarbeiten und Inhalte und Signale zu erzeugen. Der Nutzer wird informiert, wenn er direkt mit einem Assistenten oder einer auf KI basierenden Konversationsfunktion interagiert. KI-Ausgaben können Fehler oder Halluzinationen enthalten und ersetzen nicht die Prüfung durch den Nutzer. Socialeat ergreift, soweit anwendbar, die im europäischen Recht über künstliche Intelligenz vorgesehenen Transparenzmaßnahmen.

14. Änderungen der Bedingungen und des Dienstes

Socialeat kann diese Bedingungen oder die wirtschaftlichen Konditionen aus berechtigtem Grund ändern, zum Beispiel aufgrund regulatorischer Anpassungen, der Sicherheit, technischer Entwicklungen oder geänderter Kosten der Lieferanten. Änderungen, die das Verhältnis wesentlich betreffen, werden auf einem dauerhaften Datenträger mit einer Frist von mindestens 30 Tagen mitgeteilt, ausgenommen gesetzlich mit kürzerer Frist vorgeschriebene oder aus Sicherheitsgründen notwendige Änderungen. Der Nutzer kann vor dem Wirksamwerden der Änderungen ohne Vertragsstrafen kündigen; bereits angefallene Entgelte bleiben unberührt. Für den Nutzer nachteilige Änderungen der Fee haben keine Rückwirkung.

Die zwingenden Rechte nach dem italienischen Verbrauchergesetzbuch in Bezug auf digitale Inhalte und Dienstleistungen, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Rechtsbehelfe bleiben, soweit anwendbar, unberührt.

15. Mitteilungen

Mitteilungen von Socialeat können an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet und in der App oder im Webbereich bereitgestellt werden. Förmliche Mitteilungen des Nutzers können an info@socialeat.net oder, für Angelegenheiten im Zusammenhang mit STA, an info@supertradingagents.com gesendet werden. Es obliegt dem Nutzer, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

16. Verfügbarkeit des Dienstes

Socialeat erbringt den Dienst mit der erforderlichen beruflichen Sorgfalt, die Verfügbarkeit hängt jedoch auch von Konnektivität, Technologielieferanten, KI-Modellen, Marktdaten und Börsen ab. Wartungen, Störungen oder externe Ereignisse können Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit verursachen. Alle gesetzlich vorgesehenen zwingenden Rechtsbehelfe und Haftungen bleiben unberührt.

Allgemeine Empfehlungen an die Öffentlichkeit — Offenlegung

Nicht personalisierter Charakter

Trade Cards werden nach allgemeinen Kriterien erstellt und nicht auf Grundlage des Vermögens, der Erfahrung, der Ziele oder der Risikobereitschaft des einzelnen Nutzers formuliert. Keine Mitteilung darf als Renditegarantie ausgelegt werden.

Interessenkonflikt

Socialeat erhält eine Performance Fee, wenn die in Dokument 02 festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt sind. Es besteht daher ein wirtschaftliches Interesse der Gesellschaft an positiven Ergebnissen der für die Fee berücksichtigten Geschäfte. Dieser Konflikt wird vor der Aktivierung offengelegt und durch transparente Berechnungsregeln, Nachverfolgbarkeit und die Möglichkeit der Beanstandung gesteuert.

Assets und Rechtsrahmen

Socialeat wendet ein Prüfverfahren für die bereitgestellten Instrumente an und kann Assets oder Funktionen ausschließen, wenn Zweifel an ihrer rechtlichen Einordnung, an der Rechtmäßigkeit des Angebots in der Rechtsordnung des Nutzers oder an der Verfügbarkeit des Produkts bei der Börse entstehen. Ein etwaiger Verweis auf MiCA erstreckt sich nicht auf Instrumente, die von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen sind, einschließlich Finanzinstrumenten im Sinne der anwendbaren Vorschriften.

API-Verbindung

Erforderliche Berechtigungen und Sicherheit

Die Live-Verbindung erfordert Lese-, Trading- und Auszahlungsberechtigungen ausschließlich für die in diesen Dokumenten beschriebenen Zwecke. Die Trading-Berechtigung ist nur nach der manuellen Bestätigung der einzelnen Trade Card nutzbar. Die Auszahlungsberechtigung ist ausschließlich für den Einzug der tatsächlich angefallenen Performance Fee von 18 % nutzbar und nicht für diskretionäre Übertragungen oder andere Zwecke. Die Schlüssel werden mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, Verschlüsselung im Ruhezustand, Trennung der Verschlüsselungsschlüssel, Zugriffskontrolle und Protokollierung behandelt. Stellt die Börse Ziel-Whitelists, IP-Beschränkungen oder gleichwertige Kontrollen bereit, werden diese Maßnahmen eingesetzt, soweit sie mit der Architektur des Dienstes vereinbar sind.

Widerruf und Kompromittierung

Der Widerruf des Schlüssels bei der Börse unterbricht die Verbindung sofort. Bei Verdacht auf Kompromittierung muss der Nutzer den Schlüssel widerrufen und Socialeat kontaktieren. Socialeat leitet die Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowie etwaige nach dem Datenschutzrecht vorgesehene Pflichten ein.

Verbotene Nutzungen

  • Nutzung des Dienstes in ausgeschlossenen Rechtsordnungen oder unter Verstoß gegen Gesetze oder die Regeln der Börse.
  • Umgehung technischer Grenzen, Missbrauch der APIs, absichtliche Überlastung oder Versuche unbefugten Zugriffs.
  • Reverse Engineering oder unbefugte Extraktion von Algorithmen, Daten oder geschützten Inhalten, vorbehaltlich der zwingenden gesetzlichen Grenzen.
  • Weiterverkauf, Weiterverbreitung oder kommerzielle Verwertung der Trade Cards ohne schriftliche Genehmigung.
  • Nutzung für Betrug, Geldwäsche, Marktmanipulation, Insidergeschäfte oder andere rechtswidrige Zwecke.

Haftung und Schlussbestimmungen

Haftung

Im gesetzlich zulässigen Rahmen haftet Socialeat nicht für Verluste, die ausschließlich auf Marktbewegungen, eigenständige Entscheidungen des Nutzers, Fehler oder Nichtverfügbarkeit der Börse oder Dritter zurückzuführen sind, die Socialeat nicht zuzurechnen sind. Kein Ausschluss und keine Beschränkung gilt, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, auf die Verletzung zwingender Pflichten, auf Personenschäden zurückgeht oder in den übrigen Fällen, in denen das Gesetz Haftungsbeschränkungen verbietet. Im Verhältnis zu Verbrauchern haben die zwingenden Schutzvorschriften des italienischen Verbrauchergesetzbuchs stets Vorrang.

Der Nutzer haftet für Ansprüche Dritter, die durch seine eigene rechtswidrige oder den Bedingungen widersprechende Nutzung verursacht werden, soweit diese Ansprüche tatsächlich seinem Verhalten zuzurechnen sind. Diese Bestimmung überträgt dem Nutzer keine Haftung, die aus dem Verhalten von Socialeat resultiert.

Schlussbestimmungen

Die etwaige Unwirksamkeit einer Klausel berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Diese Bedingungen bilden zusammen mit den in Bezug genommenen Dokumenten die vertragliche Vereinbarung über STA. Socialeat kann den Vertrag oder Forderungen im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Vorgänge unter Einhaltung des Gesetzes und nach vorheriger Mitteilung, soweit erforderlich, abtreten; der Nutzer behält die nach den anwendbaren Vorschriften vorgesehenen Kündigungs- oder Widerspruchsrechte.

Version 4

SOCIALEAT S.R.L. — STA — Super Trading Agents

02 · Wirtschaftliche Bedingungen, Risiken und Ausführung (Fee + Risiken + Widerruf)

Version 1.8 - 03/10/2026

STA - Super Trading Agents ist ein Softwareprodukt und ein digitaler Dienst der Socialeat S.r.l. (USt-IdNr./Steuernr. 13257270960; Sitz: Via G. Compagnoni 26, 20129 Mailand (MI), Italien; E-Mail: info@socialeat.net; Tel. +39 349 310 6730). STA ist keine eigenständige juristische Person: Vertrag, Erbringung des Dienstes und etwaige Entgelte liegen bei der Socialeat S.r.l.

TEIL 1 — WIE DIE PERFORMANCE FEE FUNKTIONIERT UND GEZAHLT WIRD

1. Kurzinformation für den Nutzer

STA sieht keine festen Gebühren oder Einstiegskosten vor. Das einzige an die Socialeat S.r.l. geschuldete Entgelt ist eine Performance Fee von 18 % auf die an dem einzelnen Tag erzielte Gewinnmarge, wobei unter «Gewinnmarge» das realisierte positive Nettoergebnis (realisierter Netto-PnL) zu verstehen ist, das für jedes relevante Wallet gesondert nach den folgenden Regeln berechnet wird. Ist das Ergebnis des Tages null oder negativ, ist für diesen Tag keine Performance Fee geschuldet.

Jeder Tag ist eigenständig: Die Verluste eines Tages werden nicht auf vorherige oder nachfolgende Tage übertragen. Aus diesem Grund kann der Nutzer an einigen positiven Tagen Performance Fees zahlen, auch wenn das Gesamtergebnis eines längeren Zeitraums null oder negativ ist. Beispiel: +100 Euro an Tag 1 = Fee 18 Euro; -100 Euro an Tag 2 = Fee 0; +100 Euro an Tag 3 = Fee 18 Euro. Gesamtergebnis: +100 Euro; Fees insgesamt: 36 Euro.

2. In die Berechnung einbezogene Geschäfte

Für die Performance Fee werden ausschließlich die Geschäfte berücksichtigt, die das System eindeutig als mit einer vom Nutzer bestätigten STA-Trade-Card oder mit einer anschließend vom Nutzer verwalteten/geschlossenen STA-Position verbunden identifiziert. Geschäfte ohne Bezug zu STA, die selbstständig auf derselben Börse oder demselben Wallet getätigt werden, dürfen nicht in die Fee-Berechnung einbezogen werden.

Teilschließungen tragen zum Ergebnis bei, soweit sie realisierten PnL erzeugen. Einzahlungen, Auszahlungen, Übertragungen zwischen Wallets und bloße Wertänderungen noch offener Positionen stellen keinen realisierten PnL im Sinne der Fee dar.

3. Berechnungsgrundlage

Die Berechnung erfolgt pro Kalendertag in der Zeitzone Europe/Rome (00:00:00-23:59:59). Der «realisierte Netto-PnL» ist die Summe der Ergebnisse, die bei den relevanten, ganz oder teilweise während des Tages geschlossenen Geschäften realisiert wurden. Vor Anwendung der 18 % werden die tatsächlich erfassten und den einbezogenen Geschäften direkt zurechenbaren Kosten abgezogen, wie Börsenprovisionen und, sofern vorhanden und zuverlässig über API verfügbar, Funding, Finanzierungskosten oder sonstige Ausführungskosten. Etwaige Rabatte oder Gutschriften, die denselben Geschäften direkt zurechenbar sind, werden in der Berechnung entsprechend behandelt.

Die Aufstellung jedes Tages muss es dem Nutzer ermöglichen, mindestens Folgendes nachzuvollziehen: einbezogene Geschäfte, realisierter PnL, abgezogene Provisionen/Kosten, etwaige Gutschriften, Nettobasis, Satz von 18 %, Betrag der Fee und Kriterium der Währungsumrechnung.

4. Umrechnungen, Rundungen und Währung

Die Abrechnungswährung ist der Euro. Bei Beträgen in Kryptowerten oder anderen Währungen erfolgt die Umrechnung nach dem tatsächlich verwendeten und in der Tagesaufstellung angegebenen Referenzkurs. Der Dienst muss die Quelle oder das Kriterium des Kurses, den Zeitpunkt der Erhebung und eine etwaige Rundung angeben. Die einzuziehenden Beträge der Performance Fee werden auf den Euro-Cent gerundet.

5. Einzug und Steuerbeleg

Die Performance Fee entsteht zum Abschluss jedes Tages mit positivem Nettoergebnis. Um ihren Einzug zu ermöglichen, aktiviert der Nutzer auf dem API-Schlüssel auch die Auszahlungsberechtigung («withdrawal») und ermächtigt Socialeat im Onboarding ausdrücklich, diese ausschließlich zur Übertragung des Betrags der tatsächlich angefallenen Fee zu verwenden. Der Einzug kann nach der täglichen Berechnung automatisch erfolgen und erfordert keine neue Bestätigung für jede einzelne Auszahlung, da er auf der vorherigen und spezifischen Ermächtigung des Nutzers beruht.

Der über diese Berechtigung übertragbare Betrag darf die für die angefallenen Tage geschuldete Performance Fee nicht übersteigen und darf von Socialeat nicht für Auszahlungen oder Bewegungen verwendet werden, die nicht mit dem Einzug des eigenen Entgelts zusammenhängen. Jeder Einzug wird im Fee-Ledger erfasst und muss mit der täglichen Berechnung abgleichbar sein.

Vor oder gleichzeitig mit dem Einzug erhält der Nutzer oder findet im geschützten Bereich, auf einem dauerhaften Datenträger oder in herunterladbarem Format, den Betrag der Fee, den Bezugstag und die wesentlichen Elemente der Berechnung. Der nach den anwendbaren Vorschriften vorgesehene Steuerbeleg wird bereitgestellt. Im Verhältnis zu Verbrauchern versteht sich die Fee von 18 % einschließlich Mehrwertsteuer, soweit diese geschuldet ist, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Schlägt der Einzug über API wegen unzureichender Deckung, Widerrufs oder Beschränkung der Auszahlungsberechtigung, Nichtverfügbarkeit der Börse oder aus einem anderen technischen Grund fehl, bleibt der angefallene Betrag geschuldet. Socialeat kann die Ausgabe neuer Trade Cards oder die Live-Funktionen bis zur Regularisierung aussetzen und alternative Zahlungsmethoden bereitstellen. Der Nutzer behält das Recht auf Zugang zu den Daten, die zur Überprüfung und Beanstandung der Berechnung erforderlich sind.

6. Beanstandungen

Der Nutzer kann die Berechnung innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung beanstanden, unbeschadet günstigerer gesetzlicher Fristen oder Rechtsbehelfe. Die Beanstandung gibt, soweit möglich, den Tag und die betroffenen Geschäfte an. Socialeat antwortet innerhalb von 15 Werktagen und berichtigt, erstattet oder verrechnet die Beträge erforderlichenfalls beim nächstmöglichen Einzug.

TEIL 2 — RISIKOERKLÄRUNG

Der Nutzer nimmt die folgenden Risiken mit gesonderter und nachverfolgter Erklärung zur Kenntnis und akzeptiert sie ausdrücklich.

  • Markt- und Volatilitätsrisiko: Der Wert von Kryptowerten kann sich schnell und unvorhersehbar ändern; das für das Geschäft eingesetzte Kapital kann vollständig verloren gehen.
  • Hebel- und Liquidationsrisiko: Sind Margin-Instrumente, Futures, Perpetuals oder andere Formen des Hebels verfügbar, können geringe Marktbewegungen deutlich schnellere Verluste verursachen, und die Position kann von der Börse zwangsweise liquidiert werden; Funding und Finanzierungskosten können das Ergebnis beeinflussen.
  • Technisches, algorithmisches und KI-Risiko: Daten, Modelle, Regeln oder Ausgaben können Fehler, Verzerrungen, Verzögerungen oder unvollständige Informationen enthalten; eine Trade Card kann fehlerhaft, verspätet oder nicht ausführbar sein.
  • Ausführungs- und Slippage-Risiko: Der tatsächliche Preis kann von Einstieg, Stop oder Ziel abweichen; eine Order kann teilweise ausgeführt, abgelehnt oder nicht ausgeführt werden.
  • Liquiditätsrisiko: Illiquide oder turbulente Märkte können den Ein- oder Ausstieg auf den erwarteten Niveaus verhindern.
  • Gegenpartei-/Börsenrisiko: Insolvenz, Sperrung von Auszahlungen, Nichtverfügbarkeit, Sicherheitsvorfälle oder Beschränkungen der Börse können den Betrieb und die Mittel beeinträchtigen.
  • Sicherheits- und Auszahlungsrisiko: Da der Live-API-Schlüssel auch die für den Einzug der Performance Fee erforderliche Auszahlungsberechtigung enthält, kann die Kompromittierung von Geräten, E-Mail, 2FA, Infrastruktur oder API-Schlüsseln den Nutzer dem Risiko unbefugter Geschäfte oder Auszahlungen aussetzen. Socialeat beschränkt die anwendungsseitige Nutzung der Berechtigung auf die geschuldete Fee und setzt Zugriffskontrollen, Protokollierung und Sicherheitsmaßnahmen ein; der Nutzer muss Zugangsdaten und Geräte schützen und den Schlüssel bei Verdacht auf Kompromittierung sofort widerrufen.
  • Stablecoin-/Depeg- und Infrastrukturrisiko: Als Recheneinheit oder Sicherheit verwendete Assets können ihre Bindung verlieren; Netzwerke, Orakel, Smart Contracts oder Infrastrukturen können Fehlfunktionen aufweisen.
  • Regulatorisches und steuerliches Risiko: Vorschriften, Beschränkungen, Einstufungen von Instrumenten oder die steuerliche Behandlung können sich ändern und bestimmte Funktionen oder Märkte unverfügbar machen.
  • Mit der Performance Fee verbundenes Risiko: Die Eigenständigkeit der Tage kann Fees auch dann entstehen lassen, wenn das Gesamtergebnis eines längeren Zeitraums null oder negativ ist.

TEIL 3 — SOFORTIGE AKTIVIERUNG UND WIDERRUFSRECHT

1. Widerrufsrecht

Der Nutzer, der Verbraucher ist, hat das Widerrufsrecht innerhalb der nach den anwendbaren Vorschriften vorgesehenen Frist, in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss in den in Art. 52 ff. des italienischen Verbrauchergesetzbuchs (Codice del Consumo) geregelten Fällen. Die vom Nutzer ausdrücklich verlangte vorzeitige Aktivierung des Dienstes lässt dieses Recht nicht automatisch entfallen.

Übt der Nutzer den Widerruf aus, nachdem er verlangt hat, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, kann er im Rahmen von Art. 57 des Verbrauchergesetzbuchs verpflichtet sein, einen Betrag zu zahlen, der dem bis zur Mitteilung des Widerrufs tatsächlich Erbrachten entspricht, sofern die Informationspflichten und das ausdrückliche Verlangen nach vorzeitigem Beginn beachtet wurden. Der Verlust des Widerrufsrechts bei Dienstleistungsverträgen tritt erst nach vollständiger Erbringung der Leistung und unter den weiteren in Art. 59 vorgesehenen Voraussetzungen ein, soweit anwendbar.

Wird das Verhältnis gesetzlich als Fernabsatz von Finanzdienstleistungen eingestuft, gelten die geltenden und vorrangigen Sondervorschriften des Verbrauchergesetzbuchs.

2. Online-Widerrufsfunktion

Für über die Online-Oberfläche geschlossene Verträge stellt Socialeat während der gesamten Widerrufsfrist sichtbar und leicht zugänglich eine Funktion mit der Bezeichnung «Hier vom Vertrag zurücktreten» oder einer gleichwertigen Formulierung bereit. Die Funktion ermöglicht es, den Vertrag zu identifizieren, den Antrag zu bestätigen und unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit Inhalt, Datum und Uhrzeit der Übermittlung zu erhalten.

3. Muster-Widerrufsformular

(Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen.)

An Socialeat S.r.l., Via G. Compagnoni 26, 20129 Mailand (MI), Italien — E-Mail: info@socialeat.net

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Dienst STA — Super Trading Agents.

Datum des Vertragsschlusses: ____________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________

Mit dem Konto verknüpfte E-Mail: _________________________

Datum: ____________________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Version 3

SOCIALEAT S.R.L. — STA — Super Trading Agents

03 · Klauseln nach Art. 1341-1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs (gesonderter Schritt der spezifischen Genehmigung)

Version 1.8 - 03/10/2026

STA - Super Trading Agents ist ein Softwareprodukt und ein digitaler Dienst der Socialeat S.r.l. (USt-IdNr./Steuernr. 13257270960; Sitz: Via G. Compagnoni 26, 20129 Mailand (MI), Italien; E-Mail: info@socialeat.net; Tel. +39 349 310 6730). STA ist keine eigenständige juristische Person: Vertrag, Erbringung des Dienstes und etwaige Entgelte liegen bei der Socialeat S.r.l.

1. Aussetzung, Schließung und Kündigung durch die Gesellschaft

Socialeat kann das Konto wegen Verstoßes gegen die Bedingungen, gesetzlicher Pflichten, behördlicher Anordnungen, schwerwiegender Sicherheitsgründe, Betrugs oder Zahlungsrückständen aussetzen oder schließen und den Nutzer hierüber informieren, soweit zulässig. Socialeat kann den unbefristeten Vertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger kündigen, sofern nicht eine sofortige Beendigung durch Gesetz, Behörden oder schwerwiegende Sicherheitsgründe geboten ist. Geschuldet bleiben nur die vor dem Wirksamwerden der Kündigung rechtmäßig angefallenen Entgelte.

2. Gerichtsstand für Nutzer, die keine Verbraucher sind

Für Streitigkeiten mit Verbrauchern bleibt das nach den zwingenden Vorschriften bestimmte Gericht zuständig, einschließlich des Gerichts des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts des Verbrauchers in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Für Verhältnisse mit Nutzern, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken handeln, ist ausschließlich das Gericht Mailand zuständig, sofern keine abweichende zwingende Vorschrift gilt.

3. Änderungen der Bedingungen und der wirtschaftlichen Konditionen

Socialeat kann die Bedingungen und die wirtschaftlichen Konditionen aus berechtigtem Grund ändern, darunter regulatorische Anpassungen, Sicherheit, technische Entwicklungen oder geänderte Kosten der Lieferanten. Wesentliche Änderungen werden auf einem dauerhaften Datenträger mit einer Frist von mindestens 30 Tagen mitgeteilt, ausgenommen regulatorische oder sicherheitsbedingte Dringlichkeiten. Der Nutzer kann vor dem Wirksamwerden ohne Vertragsstrafen kündigen; für den Nutzer nachteilige Änderungen der Fee haben keine Rückwirkung.

4. Berechnungsperiode und Eigenständigkeit der Tage

Die Performance Fee von 18 % wird auf das positive Nettoergebnis des einzelnen Tages in der Zeitzone Europe/Rome gemäß Dokument 02 berechnet. Die Verluste eines Tages werden nicht mit vorherigen oder nachfolgenden Tagen verrechnet. Der Nutzer kann daher Fees für einzelne positive Tage zahlen, auch wenn ein längerer Zeitraum ausgeglichen oder mit Verlust abschließt.

5. Einzug der Fee über API, Zahlungsrückstände und Aussetzung

Der Nutzer ermächtigt Socialeat im Zeitpunkt des Onboardings ausdrücklich, die API-Auszahlungsberechtigung ausschließlich zum Einzug der tatsächlich auf das positive tägliche Nettoergebnis angefallenen Performance Fee von 18 % zu nutzen. Der Einzug kann nach der Berechnung des Tages automatisch erfolgen und erfordert keine neue Bestätigung für jede Auszahlung, der übertragbare Betrag darf jedoch die geschuldete Fee nicht übersteigen, und die Berechtigung darf nicht für andere Zwecke genutzt werden. Ist die Auszahlung nicht ausführbar oder wird die entsprechende Berechtigung widerrufen, bleibt der bereits angefallene Betrag geschuldet, und Socialeat kann neue Trade Cards oder Live-Funktionen bis zur Regularisierung aussetzen, unbeschadet des Rechts des Nutzers, die Berechnung zu überprüfen und zu beanstanden.

6. Haftungsbeschränkungen und Ansprüche Dritter

Im gesetzlich zulässigen Rahmen haftet Socialeat nicht für Verluste, die ausschließlich auf Marktbewegungen, eigenständige Entscheidungen des Nutzers oder Handlungen Dritter zurückzuführen sind, die Socialeat nicht zuzurechnen sind. Die Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung zwingender Pflichten, Personenschäden oder in anderen Fällen, in denen das Gesetz sie verbietet. Der Nutzer haftet für Ansprüche Dritter, die durch seine eigene rechtswidrige oder den Bedingungen widersprechende Nutzung verursacht werden, soweit sie tatsächlich seinem Verhalten zuzurechnen sind.

ABSCHLIESSENDE BESTÄTIGUNG

Das System speichert die Version des Dokuments, die Kennung des Nutzers, die einzelnen Bestätigungen, Datum und Uhrzeit sowie die weiteren technischen Daten, die zum Nachweis der Willenserklärung unbedingt erforderlich sind.

Version 3

SOCIALEAT S.R.L. — STA — Super Trading Agents

05 · Onboarding-Informationen zur Performance Fee und Übersicht der Annahmen

Version 1.8 - 03/10/2026

STA - Super Trading Agents ist ein Softwareprodukt und ein digitaler Dienst der Socialeat S.r.l. (USt-IdNr./Steuernr. 13257270960; Sitz: Via G. Compagnoni 26, 20129 Mailand (MI), Italien; E-Mail: info@socialeat.net; Tel. +39 349 310 6730). STA ist keine eigenständige juristische Person: Vertrag, Erbringung des Dienstes und etwaige Entgelte liegen bei der Socialeat S.r.l.

A. KURZINFORMATION ZUR PERFORMANCE FEE

STA sieht keine festen Gebühren vor. Socialeat erhebt eine Performance Fee von 18 % auf die Gewinnmarge des einzelnen Tages, verstanden als realisiertes positives Nettoergebnis für jedes relevante Wallet, gemäß den vollständigen Definitionen und Kriterien des Dokuments 02. Die Tage sind eigenständig, und die Verluste eines Tages werden nicht mit denen anderer Tage verrechnet.

In die Berechnung werden nur die Geschäfte einbezogen, die gemäß Dokument 02 als mit STA verbunden identifiziert werden; Geschäfte ohne Bezug zu STA dürfen nicht zur Fee beitragen. Die Tagesaufstellung zeigt die berücksichtigten Geschäfte, die abgezogenen Kosten, die Nettobasis und den Betrag der Fee. Die angefallene Fee wird über die API-Auszahlungsberechtigung eingezogen, die der Nutzer im Onboarding ausdrücklich genehmigt hat und die vertraglich auf den bloßen Einzug des an Socialeat geschuldeten Entgelts beschränkt ist.

Beispiel: Tag 1 +100 Euro = Fee 18 Euro; Tag 2 -100 Euro = Fee 0; Tag 3 +100 Euro = Fee 18 Euro. Gesamtergebnis der drei Tage +100 Euro; Fees insgesamt 36 Euro.

B. ÜBERSICHT DER ANNAHMEN IM ONBOARDING

Um Klarheit und den Nachweis des Willens zu gewährleisten, werden die folgenden Willenserklärungen als gesonderte, nicht vorausgewählte Ereignisse erfasst und mit Version des Dokuments, Nutzerkennung und Datum/Uhrzeit gespeichert. Soweit angebracht, werden auch die technische Kennung des Ereignisses oder ein Hash der angenommenen Version aufbewahrt.

SchrittHandlung des NutzersArt
1. Allgemeine BedingungenAnnahme der Nutzungsbedingungen von STA der Socialeat S.r.l.Erforderlich.
2. Performance FeeGesonderte Annahme des 18-%-Mechanismus, der eigenständigen täglichen Berechnung und der Abgrenzungsregeln.Erforderlich.
3. Risk DisclosureGesonderte Erklärung der Kenntnisnahme/Annahme der Risiken.Erforderlich.
4. Sofortige AktivierungAusdrückliches Verlangen, dass der Dienst während der Widerrufsfrist beginnt, mit Information über die gesetzlich vorgesehenen Folgen.Nur erforderlich, wenn der Nutzer die sofortige Aktivierung wünscht.
5. Klauseln 1341-1342Spezifische Genehmigung der in Dokument 03 wiedergegebenen Klauseln in einem gesonderten Schritt.Erforderlich, soweit anwendbar.
6. API-VerbindungBestätigung, den Live-Schlüssel mit den erforderlichen Lese-, Trading- und Auszahlungsberechtigungen konfiguriert zu haben: Trading wird nur für manuell bestätigte Geschäfte verwendet, Auszahlung ausschließlich für die Performance Fee.Erforderlich, wenn die Börse verbunden wird.
7. Ermächtigung zum Einzug der FeeAusdrückliche Ermächtigung an Socialeat, die API-Auszahlungsberechtigung ohne neue Bestätigung für jeden Tag ausschließlich bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Performance Fee zu nutzen.Erforderlich vor der feepflichtigen Live-Nutzung.
8. DatenschutzKenntnisnahme der Datenschutzhinweise und der Cookie-Richtlinie.Erforderlich als Kenntnisnahme, nicht als Einwilligung.
9. MarketingFreiwillige und gesonderte Einwilligung in Werbemitteilungen.Freiwillig und nicht vorausgewählt.

C. ABSCHLIESSENDER BILDSCHIRM VOR DER AKTIVIERUNG

Unmittelbar vor der Aktivierung muss die Oberfläche mindestens klar anzeigen: die Identität der Socialeat S.r.l. als Anbieterin; die wesentlichen Merkmale von STA; den nicht personalisierten Charakter der Trade Cards und die Notwendigkeit der manuellen Bestätigung jedes Geschäfts; den Satz der Performance Fee und das Berechnungskriterium; die Ermächtigung zur Nutzung der API-Auszahlungsberechtigung ausschließlich für den Einzug der Fee; Dauer/Beendigung des Vertrags; das Widerrufsrecht und die wichtigsten Risiken. Bringt die Aktivierung eine mögliche Zahlungspflicht mit sich, muss die abschließende Schaltfläche dies unmissverständlich angeben, zum Beispiel «STA mit Pflicht zur Performance Fee aktivieren» oder eine andere gleich klare Formulierung.

Nach der Aktivierung erhält der Nutzer eine Kopie der Dokumente und der Annahmen auf einem dauerhaften Datenträger oder kann sie herunterladen. Während der Widerrufsfrist muss bei Online-Verträgen die Funktion «Hier vom Vertrag zurücktreten» oder eine gleichwertige Formulierung zugänglich sein, mit Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

D. ÜBEREINSTIMMUNG ZWISCHEN OBERFLÄCHE, VERTRAG UND SYSTEMEN

Grundregel — Die im Onboarding angezeigten Informationen müssen dem tatsächlichen Verhalten von STA entsprechen. Insbesondere müssen der nicht personalisierte Charakter der Trade Cards, die manuelle Bestätigung der Geschäfte, Prozentsatz und Periodizität der Fee, die in die Berechnung einbezogenen Geschäfte, die API-Berechtigungen und die Grenzen der Nutzung der Auszahlungsberechtigung zwischen Oberfläche, Backend und Vertragsdokumentation übereinstimmen.

Version 3

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